Asbest ist ein hochgefährliches Material, das in vielen älteren Gebäuden vorkommt. Wird es freigesetzt, stellt es ein ernstes Gesundheitsrisiko dar und kann zu schweren Lungenerkrankungen führen.
Die Sanierung von Asbest ist daher keine Aufgabe, die leichtfertig oder ohne professionelle Hilfe angegangen werden darf. Sie erfordert spezialisiertes Wissen, strikte Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und den Einsatz zugelassener Techniken.
Die Auswahl des richtigen Dienstleisters für die Asbestsanierung ist ein kritischer Prozess, der Sorgfalt und das Beachten verschiedener essentieller Kriterien erfordert, um die vollständige und sichere Entfernung des Gefahrstoffs zu gewährleisten.
1. Nachweis der Fachkunde und Zulassung
Der wichtigste Faktor bei der Auswahl ist der Nachweis der Fachkunde. In vielen Ländern ist für die Durchführung der sanierung von asbest eine spezielle Zulassung oder Zertifizierung erforderlich (wie die TRGS 519 in Deutschland).
Das Unternehmen muss belegen können, dass seine Mitarbeiter geschult sind, die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen strikt einzuhalten und dass sie die richtigen Arbeitstechniken beherrschen.
Verlangen Sie immer Kopien der notwendigen Bescheinigungen und prüfen Sie deren Gültigkeit. Ein seriöses Unternehmen wird diese Dokumente ohne Zögern vorlegen.
2. Detaillierte Schadensanalyse und Risikobewertung
Bevor die eigentliche Arbeit beginnt, muss der Dienstleister eine präzise Schadensanalyse und Risikobewertung durchführen.
Dazu gehört die genaue Bestimmung des Asbesttyps (z. B. schwach gebundener oder fest gebundener Asbest), des Umfangs der Kontamination und des spezifischen Sanierungsbedarfs.
Diese Analyse dient als Grundlage für einen maßgeschneiderten Sanierungsplan und stellt sicher, dass alle betroffenen Bereiche erfasst werden. Eine oberflächliche Bewertung birgt das Risiko einer unvollständigen Entfernung.
3. Einsatz von Spezieller Technik und Persönlicher Schutzausrüstung
Die ordnungsgemäße Sanierung von Asbest erfordert spezielle technische Ausrüstung, um die Freisetzung von Fasern in die Umgebung zu verhindern. Dazu gehören Unterdrucksysteme, Schleusen, HEPA-Filter und geeignete Dekontaminationsanlagen.
Das Personal muss vorschriftsmäßige persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen, einschließlich Einweganzügen und Atemschutzmasken. Achten Sie darauf, dass der Dienstleister ein abgeschlossenes, staubdichtes Arbeitsfeld (Schwarzbereich) einrichtet, um eine Quer-Kontamination zu vermeiden.
4. Entsorgung und Dokumentation Nach Vorschrift
Asbesthaltige Abfälle gelten als gefährlicher Sondermüll und müssen gemäß den lokalen und nationalen Vorschriften verpackt, transportiert und entsorgt werden.
Ein professioneller Dienstleister muss die gesamte Entsorgungskette transparent dokumentieren und dem Auftraggeber die notwendigen Nachweise (Entsorgungsnachweise) übergeben.
Die korrekte Dokumentation ist essenziell für die rechtliche Absicherung des Immobilieneigentümers. Eine unsachgemäße Entsorgung ist illegal und extrem risikoreich.
5. Absicherung und Versicherung
Prüfen Sie, ob das Sanierungsunternehmen eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung besitzt, die speziell Risiken im Zusammenhang mit der Asbestentfernung abdeckt.
Da bei der Arbeit mit Asbest hohe potenzielle Folgeschäden entstehen können, ist eine umfassende Absicherung unerlässlich. Sollte es während der Sanierung von Asbest zu einer ungewollten Faserkontamination kommen, müssen die Folgekosten gedeckt sein.
6. Erfolgskontrolle und Freigabemessungen
Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten ist eine abschließende Erfolgskontrolle, oft in Form von Freigabemessungen durch ein unabhängiges, akkreditiertes Labor, zwingend erforderlich.
Hierbei wird die Faserkonzentration in der Raumluft des sanierten Bereichs gemessen, um zu bestätigen, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten und keine Asbestfasern mehr vorhanden sind.
Diese Messungen dienen als offizieller Nachweis der Fasernfreiheit und sind für die Dokumentation der Sanierung unabdingbar. Erst nach Erhalt eines positiven Freigabebefunds gilt die Sanierung als erfolgreich abgeschlossen und der Raum kann wieder uneingeschränkt genutzt werden.
